Als allgemein beeidigter Dolmetscher kann Herr Richter für Sie oder Ihr Unternehmen Dolmetscheraufträge übernehmen, bei denen es auf die originalgetreue Wiedergabe des gesprochenen Wortes besonders ankommt.
Dies ist insbesondere bei Dolmetscheraufträgen für Notare der Fall, bei denen eine ausländische Partei anwesend ist, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Die Anwesenheit eines allgemein beeidigten Dolmetschers ist beim Abschluss von Immobilienkaufverträgen mit ausländischen Parteien gesetzlich gefordert Im ABC-Global Dolmetscher- und Übersetzungsbüro H.-J. Richter ist Hans-Jürgen Richter der für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscher für die Sprachen Englisch, Schwedisch und Bulgarisch.
In Deutschland werden Sie je nach Bundesland als allgemein beeidigter oder vereidigter Dolmetscher bezeichnet. Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften sind allgemein beeidigte Dolmetscher bei Gericht und bei anderen öffentlichen Stellen rechtlich ermächtigt zu dolmetschen.